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Förderkriterien

Musische Bildung ist ein wesentliches Element unserer Kultur und soll auch in der Zukunft zu unseren Grundwerten zählen.

ObenAuf e.V. fördert außerhalb des Regelunterrichts die musische Bildung als Ergänzung zum bestehenden Bildungsangebot, kümmert sich um außergewöhnliche Talente, engagiert sich in der Breitenförderung und in Förderklassen.

ObenAuf berät und unterstützt die Antragsteller und Projektträger, vermittelt Projekte an Spender, sucht mit Unterstützung der Antragsteller Spender für die Projekte, vernetzt, fördert und befördert Ideen und Initiativen.

ObenAuf präsentiert und publiziert Projekte in der Öffentlichkeit, um so deren Stellenwert und Nachhaltigkeit zu steigern.

Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gesichert sein.

Die finanzielle Förderung von Projekt- und Investitionskosten erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis 50 % der Gesamtkosten. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Die Unterstützung erfolgt i.d.R. bis zwei Jahre, und wird, um die Nachhaltigkeit der Projekte zu sichern, im Einzelfall auch länger gewährt. Über eine Verlängerung der Unterstützung entscheidet der Vorstand. Eine weiterführende Förderung nach zwei Jahren wird nur gewährt, wenn ein Antragsteller mit dem Antrag ObenAuf Förderer benennt, mit denen ObenAuf Kontakt im Hinblick auf eine Refinanzierung aufnehmen kann.

Der Antrag (Beschreibung des Projektes, Kosten, Finanzierung, Dauer) ist vor Beginn der Maßnahme bis 31. März und 30. September bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Über den Zuschuss entscheidet i.d.R. im April bzw. Oktober nach Vorberatung und Empfehlung durch den Regionalbeirat der Vorstand.

Eine Konkurrenzsituation bei Projekten innerhalb einer Einrichtung wird ausgeschlossen, d.h. pro Einrichtung wird maximal je ein vokales, instrumentales, Kunst-, Zirkus- oder Theaterprojekt gefördert.

ObenAuf e.V. ist auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Förderern und Spendern angewiesen. Von besonderer Bedeutung ist die Öffentlichkeitsarbeit durch die Zuschussempfänger: Spendenübergabe, Mitteilungsblatt, Homepage, Heimatpresse. Zur Abrechnung ist eine Dokumentation des Projektes vorzulegen.

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Abrechnung des Projektes.

Beurteilungskriterien:

  1. Musische Jugendbildung: Gesang, Musik, Tanz, darstellende, gestaltende Kunst, Literatur, Dichtung, Theater, Film, spartenübergreifendes Projekt.
  2. Die Altersgrenze bei Projektteilnehmern ist das 27. Lebensjahr.
  3. Gefördert werden vor allem die musischen Projekte, die Beschaffung von Materialien wird nur im Ausnahmefall gefördert.
  4. Vorhandene Fördermöglichkeiten (Bund, Land, Kommune, Stiftungen usw.) sind auszuschöpfen. Förderfähige Personalkosten werden mit 40 Euro/Stunde, pro Jahr werden maximal 1.520 Euro eingerechnet.
  5. Bevorzugt gefördert werden Kooperationen zwischen z.B. Verein und allgemeinbildender Schule, Musik- und Kunstschule und Privatpersonen bzw. zwischen Schule und Musik- und Kunstschule, Privatpersonen sowie Jugend- und Kultureinrichtungen.
  6. Einzelveranstaltungen werden mit besonderer Zustimmung des Vorstandes gefördert.
  7. Bestehende Fördervereinbarungen sind ObenAuf im Antrag oder im Laufe des Projektes mitzuteilen.

 

Calw, den 21. Juni 2021

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